Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die durch das Hafenrestaurant LuBea und den Yachthafen der Uecker - Service GmbH & Co. KG angeboten werden. Dies umfasst gastronomische Leistungen im Restaurant, Veranstaltungen, Bootsvermietungen, sowie die Nutzung von Liegeplätzen im Yachthafen. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen akzeptiert der Kunde diese AGB.
2.1. Restaurant
Reservierungen im Hafenrestaurant LuBea können telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Reservierungsanfragesystem vorgenommen werden. Die Reservierung ist erst nach einer Bestätigung durch das Restaurant gültig. Sollte eine Reservierung nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um rechtzeitige Stornierung, mindestens 24 Stunden vor dem reservierten Termin.
2.2. Yachthafen
Liegeplätze im Yachthafen können vorab telefonisch oder per E-Mail reserviert werden. Dauerliegeplätze bedürfen eines gesonderten Vertrags. Für Gastlieger gelten die aktuellen Hafenordnungen und Gebühren, die auf der Website oder vor Ort einzusehen sind.
3.1. RestaurantReservierungen für Veranstaltungen oder Gruppen ab 10 Personen können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Stornogebühr von bis zu 50% der vereinbarten Leistungen zu berechnen.
3.2. YachthafenStornierungen von Liegeplatzbuchungen für Gastanlieger sind bis 24 Stunden vor Ankunft kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung kann eine Gebühr in Höhe von 50% der Liegeplatzkosten anfallen.
Alle Rechnungen im Restaurant und Yachthafen sind nach Erbringung der Leistung sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wir akzeptieren Bargeld sowie gängige Kredit- und EC-Karten.
5.1. Restaurant
Das Hafenrestaurant haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch Gäste verursacht werden, haften diese in vollem Umfang.
5.2. Yachthafen
Für Schäden an Booten oder Eigentum im Yachthafen, die durch unsachgemäße Nutzung oder höhere Gewalt entstehen, übernimmt der Betreiber des Yachthafens keine Haftung. Für die Sicherheit und ordnungsgemäße Sicherung der Boote ist der Eigner selbst verantwortlich.
Für die Durchführung von Veranstaltungen im Hafenrestaurant LuBea gelten individuelle Vertragsbedingungen. Diese werden im Vorfeld der Veranstaltung schriftlich festgelegt. Für private und geschäftliche Veranstaltungen können Sonderkonditionen und Anmietungen des gesamten Restaurants oder der Außenbar vereinbart werden.
Gastanlieger und Dauerlieger im Yachthafen haben sich an die Hafenordnung zu halten. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von Ruhezeiten und Sicherheitsbestimmungen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen. Verstöße gegen die Hafenordnung können zu einem Ausschluss von der Nutzung des Yachthafens führen.
Die Bootsvermietung erfolgt nach den geltenden Mietbedingungen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Bootes entstehen. Vor Antritt der Fahrt wird eine Einweisung in die Nutzung der Boote durchgeführt.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes ausschließlich zur Bearbeitung der Reservierungen und Buchungen verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.Gerichtsstand ist der Sitz der Uecker - Service GmbH & Co. KG in Oranienburg.
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